Flur Flur im Amtsgericht

Öffnungs- und Sprechzeiten


1. Öffnungszeiten der Gebäude:

Montag bis Donnerstag: 07:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 07:30 Uhr - 15:00 Uhr


2. Sprechzeiten:

Für Ihre Anliegen, Anträge, Eingaben und Telefonate etc. sind grundsätzlich die nachfolgend genannten Besuchs- und Servicezeiten maßgeblich:

WochentagVormittagNachmittag
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Keine Sprechzeiten
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Keine Sprechzeiten
Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Keine Sprechzeiten
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Keine Sprechzeiten


Hinweis zum konzentriertem Bereitschaftsdienst:

Durch Rechtsverordnung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2021 ist seit dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen ein konzentrierter Bereitschaftsdienst für die Bezirke der Amtsgerichte Gelsenkirchen, Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl eingerichtet worden.

Siehe Geschäftsverteilungsplan (Abschnitt G) des Landgericht Essen.

Damit ist das Amtsgericht Gelsenkirchen seit dem 01.10.2021 zentral für alle unaufschiebbaren Angelegenheiten aus allen genannten Amtsgerichtsbezirken außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten zuständig.
Bedenken Sie dies bitte auch beim Einwurf in den Nachtbriefkasten, dem Faxversand oder dem Versand durch den elektronischen Rechtsverkehr. 

Zuständigkeit des Amtsgericht Gelsenkirchen:

montags bis donnerstags
von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr

freitags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr

samstags, sonntags, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr


3. Telefonische Auskünfte

Allgemeine Fragen lassen sich in vielen Fällen telefonisch klären. Unter Umständen kann Ihr Anliegen bereits auf diesem Weg schnell erledigt werden.

Es werden jedoch grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte zu anhängigen Gerichtsverfahren gegeben, da die Identität der Anrufer nicht geprüft werden kann (Datenschutz).

Die Telefonliste der einzelnen Abteilungen finden Sie unter der Rubrik "Kontakte" im unteren Bereich der Startseite. Bitte rufen Sie nach Möglichkeit während der Besuchs- und Servicezeiten an.


NEU: Außerhalb der Geschäftszeiten ist ab 01.10.2021 für unaufschiebbare eilige Angelegenheiten das Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen zuständig (ag-gelsenkirchen.nrw.de externer Link; öffnet neues Fenster).


4. Unaufschiebbar eilige Angelegenheiten:

Eine unaufschiebbar eilige Angelegenheit liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Besuchs- und Servicezeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht.

Bitte melden Sie sich gegebenenfalls  unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit telefonisch unter der Rufnummer 02041/77997-0 (Zentrale) oder persönlich an der Pforte des Amtsgerichts Bottrop.


5. Kirchenaustritte

Termine für den Kirchenaustritt können Online vereinbart werden.


6. Zahlstelle

Die Zahlstelle des Amtsgerichts ist für Bareinzahlungen und Barauszahlungen montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

In Eilfällen können Termine telefonisch mit der Zahlstelle vereinbart werden (Tel. 0204177997-105 oder -106).

7. Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen:

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.

8. Sprechzeiten für besondere Berufsgruppen:

Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für die Gerichts und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Beschränkungen der allgemeinen Sprechzeiten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und ihre Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Hier gelten die Öffnungszeiten.


9. Schriftliche Antragstellung

Viele Angelegenheiten können Sie auch in Ruhe und bequem von zu Hause aus erledigen, z. B. durch schriftliche Antragstellung. Passende Formulare nebst Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen einzelner Abteilungen des Amtsgerichts Bottrop.

Sie möchten bei Ihrem Besuch unnötige Wartezeiten vermeiden?

Beim Amtsgericht Bottrop arbeiten viele Mitarbeiter/innen in Teilzeit. Die Teilzeitkräfte sind außerhalb der Besuchs- und Servicezeiten in der Regel nicht anwesend.

Um vergebliche Besuche des Amtsgerichts oder längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung bzw. dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in sinnvoll.

Die Nachlassabteilung weist darauf hin, dass für Nachlassangelegenheiten (z. B. Entgegennahme von Erbscheinsanträgen, Eröffnung von Testamenten oder Erbverträgen oder Rückgabe von Testamenten) stets ein Termin vereinbart werden sollte.

Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen zusätzlichen Hinweise einzelner Abteilungen.

Wie bereiten Sie sich auf einen Besuch beim Amtsgericht Bottrop vor?

Wenn Sie persönlich im Amtsgericht Bottrop vorsprechen möchten, kann Ihnen schneller geholfen werden, wenn Sie sich gut vorbereiten.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

- notwendige Unterlagen zur Angelegenheit (z. B. Schriftverkehr, Belege, Urkunden)

Was Sie im Einzelnen zusätzlich brauchen, können Sie in der Darstellung der jeweiligen Abteilung nachlesen, den rechtlichen Hinweisen entnehmen oder in der zuständigen Abteilung vorab telefonisch erfragen.