Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.10.2021 ergibt sich für den Gerichtsbezirk des Amtsgericht Bottrop eine Änderung in unaufschiebbaren Angelegenheiten außerhalb der Dienstzeiten.
Zu folgenden Zeiten wäre in unaufschiebbaren Angelegenheiten (einstweilige Verfügung, Haftsachen, Unterbringungen, etc.) das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig:
montags bis donnerstags
von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr
freitags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr
samstags, sonntags, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Bitte bedenken Sie das auch beim Einwurf von Schriftstücken in den Nachtbriefkasten, dem Versand von Faxen, etc..
Sonstige, auch fristwahrende, Post für das Amtsgericht Bottrop, kann weiterhin in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.